Bereits im Jahr 2018 wurde durch die Gemeinde Neumark der Neubau der Sportanlage beschlossen und die Projektierung an das Architekturbüro in Auftrag gegeben (siehe Plan unten).
Hintergrund der Projektierung war, dass der Sportverein Spvgg. Neumark 1862 e.V. sich unter der Bedingung des Baus einer neuen Sportanlage mit Groß- und Kleinfeld bereit erklärt hat, einen neben der Hauptanlage Sportplatz am Mühlenweg (ein Fußballfeld!) vorhandenen Fußballplatz am Badsteig für den Neubau eines modernen neuen Kindergartens aufzugeben. Der Neubau des Kindergartens ist mittlerweile vollzogen, wurde im Jahr 2021 eröffnet und erfreut sich allgemeiner Beliebtheit.
So weit, so gut.
Gut ist, dass wir in unserer Gemeinde einen modernen, allen baulichen und pädagogischen Ansprüchen gerechten neuen Kindergarten haben.
Nicht gut ist, dass der Plan für die neue Sportanlage lediglich ein Plan geblieben ist. Darunter leiden nicht nur die Fußballer der Spvgg.Neumark, insbesondere die Jugendmannschaften, sondern auch der Schulsport.
Der Weg: In den vergangenen Jahre haben wir Sportinteressierten immer wieder mit der Gemeinde bzw. mit dem Bürgermeister gesprochen und an den Plan erinnert, mussten aber Jahr für Jahr feststellen, dass die Mittel der Gemeinde für andere Projekte gebunden waren oder wurden.
Es gibt zwei Wege mit dieser Aussage umzugehen: Der eine ist, abzuwarten und zu hoffen, dass irgendwann die Gelder zur Verfügung stehen. Der andere Weg ist, Initiative zu ergreifen, sich nicht mit dem Warten auf die erforderlichen Haushaltsmittel der Gemeinde zu beschränken, sondern das Heft des Handels in die Hand zu nehmen. Dazu haben wir uns entschieden. Deshalb haben wir den Förderverein Sportplatz Neumark e.V. gegründet.
Unser Ziel: Ist die Umsetzung der neuen modernen Sportanlage gemäß des Plans des Architekturbüros Schafferhans bis zum Jahr 31.12.2029. Wir haben zwar eine Vision, sind aber keine Träumer. Deshalb haben wir unser Spendenziel zeitlich aufgeteilt: Bis zum 31.10.2026 wollen wir die für den 1. Bauabschnitt (Bau des Hauptplatzes) erforderlichen eigenen Mittel in Höhe von 250.000,- erreichen.
